Durch die Verabschiedung des Haushalts 2024 in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 20.06.2024 bestand die Hoffnung, dass nun Handlungssicherheit für die Träger von Sozialer Arbeit und für die vielen Kitas besteht. Die Haushaltssperre führt wieder zu Unsicherheiten und zu einer Zitterpartie für die Träger, die Mitarbeitenden und vor allem bei denen, die die Angebote nutzen.
Eine Haushaltssperre verpflichtet zu restriktiver Haushaltsführung. Erlaubt sind nur zwingend erforderliche Ausgaben, um bestehende Einrichtungen zu erhalten sowie gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich bindende Verpflichtungen zu erfüllen.
Was bedeutet dies für das Sozialressort?
Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. geht davon aus, dass alle bisher bewilligten Projekte ihre Arbeit in 2024 fortsetzen können. Was geschieht aber mit den Projekten, bei denen bisher kein Bewilligungsbescheid vorliegt?
- Offen ist, was mit den bis zu 7% zusätzlichen Mittel geschieht, die Projekte seit der Verabschiedung des Haushalts beantragen konnten, um Kostensteigerungen durch Tarifabschluss und durch gestiegene Energiekosten ansatzweise auszugleichen.
- Auch ist fraglich, ob im Jahr 2024 zum ersten Mal die Planungsreserve von 5% von der Sozialbehörde einbehalten wird. Auf diese Möglichkeit wurde in den Bewilligungsbescheiden zum ersten Mal explizit verwiesen.
Den Projekten würden somit insgesamt bis zu 12% der Finanzierung fehlen. Diese Summen sind nur durch Personaleinsparungen zu realisieren und damit durch weitere Einschränkungen bei den Angeboten. Betroffen hiervon sind Menschen, die oft nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und auf Unterstützung, Beratung und Aufenthaltsorte außerhalb der Familie dringend angewiesen sind.
Die Verunsicherung bei den Trägern ist hoch!
Was bedeutet dies für das Bildungsressort?
In Bremen fehlen zum neuen Kindergartenjahr ca. 1.300 Plätze. Was bedeutet es, wenn nur das Notwendigste durchgeführt werden darf?
- Kann kein neues Personal eingestellt werden, obwohl der Fachkräftemangel groß?
- Wird der Kitaausbau stillgelegt?
- Können begonnene Sanierungen nicht fertiggestellt werden?
- Werden notwendige bauliche Maßnahmen zur Realisierung der Klimaneutralität nicht begonnen?
- Wird eine weitere Bürokratieschleife eingebaut, wenn Anträge über die Hausspitze laufen müssen?
- Verlängert sich dadurch die Bearbeitungszeit?
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung rückt, durch die Haushaltssperre, für Viele weiterhin in die Ferne.
Für die Träger frühkindlicher Bildung ist eine langfristige Planbarkeit nicht gegeben. Viele Fragen sind offen. Die Verunsicherung ist hoch.
Die LAG fordert daher eine umgehende Aufklärung zu der Bedeutung der Haushaltssperre für die Arbeit vor Ort, in den Stadtteilen, in der Beratung, mit Kindern, Jugendlichen und all denen, die Unterstützung benötigen. Nicht zuletzt aber auch für die Träger und ihre Mitarbeitenden selbst.
Kontakt (V.i.S.d.P.): Imke Sonnenberg (Vorstandsreferentin) Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V. (LAG) Sögestraße 55/57, 28195 Bremen Telefon: 0421-14 62 94 40, E-Mail: lag@sozialag.de
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V. (LAG) ist die Dachorganisation der Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Bremen. Die Mitgliedsverbände mit ihren rund 40.000 Beschäftigten in allen Feldern der sozialen Arbeit engagieren sich mit der LAG dafür, Verbesserungen in individuellen Lebenslagen zu erzielen, die Solidarität und soziale Integration der Menschen zu fördern und die Beteiligung von Bürger*innen an sozialen und gesellschaftlichen Verhältnissen voranzubringen. Die LAG sichert mit ihren Verbänden elementare Teile der sozialen Infrastruktur.