Arbeitsvertragliche Richtlinien & Tarifwerke
Caritasverband Bremen e. V.
Unsere Gehälter und Arbeitsbedingungen werden gemeinsam von Mitarbeitenden und Arbeitgebern in einer Kommission besprochen und festgelegt - das nennt sich "Dritter Weg".
Es gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas. Sie regeln unter anderem:
- Gehalt
- Urlaubstage
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Viele Extras wie Bildungsurlaub, freie Tage für besondere Anlässe oder spirituelle Auszeiten
Das gilt zum Beispiel für alle, die in der Flüchtlingshilfe, Beratung oder Verwaltung arbeiten.
Unsere Pflege-Tochtergesellschaften
In unseren Pflegeeinrichtungen (Caritas Gepflegt in Bremen gGmbH & Caritas Gepflegt zu Hause gGmbH) gilt der Tarifvertrag Pflege Bremen. Es handelt sich um einen in Bremen für das gesamte Bundesland verhandelten Branchentarifvertrag.
Darin ist alles geregelt:
- Arbeitszeiten
- Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsdienste
- Gehaltsgruppen
- Sonderzahlungen und Urlaub
In den letzten fünf Jahren sind die Löhne um über 25 % gestiegen. Der Tarif ist in Bremen der Maßstab für faire Pflegegehälter. Er wird regelmäßig mit der Gewerkschaft ver.di neu verhandelt.
Caritas-Erziehungshilfe
Für Mitarbeitende in der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH gilt ein eigener Tarifvertrag - auch mit ver.di verhandelt - und dieser wird regelmäßig an den öffentlichen Dienst (TVöD) angepasst.
Kurz gesagt: Faire Bezahlung, klare Regeln und gute Extras - dafür stehen wir.