Arbeitsvertragliche Richtlinien & Tarifwerke
Caritasverband Bremen e. V.
Die Vereinbarung von Rahmenbedingungen für die Entlohnung erfolgt beim Caritasverband Bremen e. V. im Rahmen des sogenannten Dritten Weges in der paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen. Hier gelten voll umfänglich die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Diese enthalten verbindliche Bestimmungen über Entgelthöhe, Urlaub und Ansprüche im Krankheitsfall sowie viele weitere Benefits, wie die Möglichkeit zu Bildungsurlaub, Exerzitien und Arbeitsbefreiung zu besonderen Anlässen. Davon profitieren alle Mitarbeitenden in der Flüchtlingshilfe, in den Beratungsdiensten und der Verwaltung.
Gemeinnützige Tochtergesellschaften
Für die Tochtergesellschaften im Bereich Pflege (Caritas Gepflegt in Bremen gGmbH und Caritas Gepflegt zu Hause gGmbH) gilt der Tarifvertrag Pflege in Bremen. Geregelt sind Arbeitszeiten, Ausgleich (Sonn- und Feiertage), Eingruppierung, Zuschläge/Zulagen, Jahressonderzahlungen, Urlaub, u. v. m. Der Tarifvertrag Pflege in Bremen wird von den meisten frei gemeinnützigen Trägern im Land Bremen angewendet. Die Lohnsteigerungen betrugen in den vergangenen fünf Jahren mehr als 25 Prozent. Der Tarifvertrag Pflege in Bremen ist der erste Branchentarifvertrag in einem deutschen Bundesland und Leitwährung im Land Bremen für die Bemessung von Vergütungshöhen. Verhandelt wird regelmäßig innerhalb der entsprechenden Tarifkommission. Sie besteht aus Vertreter*innen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. und der Arbeitgeber.
Für die Mitarbeitenden der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH besteht ein mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verhandelter Tarifvertrag, der fortlaufend auf TVöD-Niveau angepasst wird.