Hilfe bei Demenz
Mit den Pflegestärkungsgesetz ist es für Angehörige leichter, Unterstützung bei der Betreuung von Demenzkranken zu bekommen. Die Pflegeversicherung erkennt das Krankheitsbild Demenz ohne weiterführenden Pflegebedarf an.
Dabei wird unterschieden, ob der Angehörige selbst pflegt. Dann steht ihm Pflegegeld zu, das ihm von der Pflegekasse überwiesen wird. Oder der Kunde nimmt einen Ambulanten Pflegedienst in Anspruch. In diesem Fall stehen ihm sogenannte Sachleistungen zu. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung ab.
Hilfe für Demenzkranke und Angehörige
Die Caritas Bremen unterstützt Sie. Der Ambulante Pflegedienst "Gepflegt zu Hause gGmbH" bietet folgende Leistungen an:
- Hilfe im Haushalt für Demenzkranke
- Beschäftigung mit demenzkranken Menschen
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Einkäufen
- Unterstützung in der Tagesstrukturierung
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.