Das ist abhängig von der jeweiligen Pflegebedürftigkeit (also auch von dem festgestellten Pflegegrad) und von Ihren persönlichen Wünschen. Wir beraten Sie und schließen mit Ihnen ggf. einen Pflegevertrag ab, der alles regelt. Mit dem Vertrag wird ein Angebot für die benötigten und vereinbarten Leistungen erstellt. Diese Leistungen können ggf. jederzeit an eine veränderte Situationen angepasst werden.
Wir sind in allen Stadtteilen Bremens für Sie da
Nach welchen Kriterien wird über einen Pflegegrad entschieden?
Es gibt ein Begutachtungsverfahren, das folgende Kriterien berücksichtigt:
- Selbstversorgung, z. B. Körperpflege und Ernährung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, z. B. Medikation oder Wundversorgung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Mobilität
Wer kommt für die Kosten auf?
Grundsätzlich muss der jeweilige Kunde für die Kosten aufkommen und vorhandenes Vermögen dafür verwenden. Auch wenn ein Pflegegrad beantragt und festgestellt wird, reichen die gedeckelten Pauschalen oft nicht aus, um die mit der Pflege verbundenen Kosten zu decken. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung.
Zur Finanzierung der Pflegeversicherung stehen dem Kunden verschiedene Budgets zur Verfügung:
- Sachleistungen aus der Pflegeversicherung
- Verhinderungspflege
- Pflegentlastungsleistungen
- Leistungen der Krankenkasse
Reichen diese Mittel nicht aus, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII.
Wie mache ich Ansprüche geltend?
Bei der Inanspruchnahme der verschiedenen Pflege-Budgets beraten wir Sie und verhandeln mit der Pflege- oder Krankenkasse.
Reichen die Budgets und Ihr Vermögen nicht aus, muss ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden. Unsere Mitarbeitenden geben Ihnen hierzu die nötigen Adressen und Telefonnummern. Mit dem Amt sind telefonische Terminvereinbarungen empfehlenswert. Auch in diesem Fall sind wir Ihnen behilflich.
Wann wird die ambulante Pflege beendet?
Wenn der Patient oder seine Angehörigen es wünschen, per sofortiger schriftlicher Kündigung. Dieses kann der Fall sein, weil sich der Zustand verbessert hat, so dass keine Pflege mehr notwendig ist beziehungsweise weil sich der Zustand verschlechtert hat und ein stationärer Aufenthalt nötig ist.
Träger: Gepflegt zu Hause gGmbH
- Sitz der Gesellschaft: Caritas-Zentrum Bremen
Georg-Gröning-Straße 55, 28209 Bremen - Amtsgericht Bremen HRB 27332
- Geschäftsführer: Martin Böckmann,
Martina kleine Bornhorst