Bis Ende des Jahres
sollten sich Versicherte, die in finanzieller Not sind, bei ihren Krankenkassen
melden. Betroffene werden durch ein im August verabschiedetes Gesetz vor zu
hoher Überschuldung geschützt. Auf Antrag verschuldeter Versicherter können die
Krankenkassen nicht bezahlte Beiträge erlassen oder zumindest reduzieren. Die
Bundesregierung hat zudem den Säumniszuschlag für nicht bezahlte Beiträge von 5
Prozent auf 1 Prozent gesenkt und einen Notlagentarif für Privatversicherte
eingeführt. Betroffene bekommen Hilfe bei der Schuldnerberatung oder der
Allgemeinen Sozialberatung der Caritas Bremen.
„Die Caritas hat für
die unterschiedlichen Bedarfe der Versicherten Musterschreiben entworfen“, sagt
Schuldnerberaterin Christine Elias. „Wir stellen den Kontakt zu den
Krankenkassen her und helfen bei der Klärung des Anliegens.“ Erste Erfahrungen
zeigen, dass die Krankenkassen das Gesetz konstruktiv umsetzen. „Die
Betroffenen erhalten schnelle Auskunft und Unterstützung“, so Elias. „Wichtig
ist, dass sie noch bis zum 31. Dezember 2013 mit ihrer Versicherung
Kontakt
aufnehmen.“
Seit dem Jahr 2007
besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkassen
können ein Mitglied nicht kündigen, auch wenn es die Beiträge nicht mehr zahlen
kann. Zu den ausstehenden Beiträgen kamen allerdings oft hohe Säumniszuschläge
hinzu. Dadurch häuften sich bei den Betroffenen z. T. hohe Schulden an. Die
Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich
bundesweit auf 4,5 Milliarden Euro.