Bessere Bedingungen für Jugendhilfe gefordert
Die anhaltend prekäre Mittelausstattung hat dazu geführt, dass Angebote der Offenen Jugendarbeit eingeschränkt oder eingestellt werden mussten, die Ausstattung mit Fachkräften reduziert und die Beschäftigten in den Jugendeinrichtungen an der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht mehr teilhaben konnten. Durch den wachsenden wirtschaftlichen Druck, dem sich die Jugendarbeit ausgesetzt sieht, sind darüber hinaus auch Angebote der Offenen Jugendarbeit untereinander in Konkurrenz geraten.
Die zunehmende finanzielle Auszehrung zu beenden und die Jugendarbeit auf eine solide finanzielle und konzeptionelle Basis zu stellen, hat sich jetzt ein breites Bündnis der Träger der Kinder- und Jugendarbeit in Bremen vorgenommen. Gegen die Deckelung oder Reduzierung der Budgets machen die Mitglieder des Bündnisses die Verpflichtungen des Sozialgesetzbuches (SGB) geltend, in dem eine staatliche Förderverpflichtung zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe festgeschrieben ist.
"Die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit sind jungen Menschen von der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen", argumentiert das Bündnis in einem gemeinsamen Positionspapier, hinter dem die Bremer Jugendverbände im Bremer Jugendring, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V. (LAG) sowie das Bündnis 30% zur Weiterentwicklung der Bremer Kinder- und Jugendförderung stehen. Das Sozialgesetzbuch enthalte eine Förderverpflichtung zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Zwar entscheide der öffentliche Träger im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Höhe der Förderung. Aufgabe des Haushaltsgebers sei es aber auch, ausreichende Haushaltsmittel bereit zu stellen.
In der vergangenen Legislaturperiode habe es demgegenüber trotz gegenteiliger Beschlüsse der Beiräte und des Jugendhilfeausschusses keine Anpassung an die Kostensteigerungen bei Betriebs- und Personalkosten gegeben, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Daraus resultiere "ein ständiger Leistungsabbau der Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit"; dies gehe auch aus einer einschlägigen Vorlage im Jugendhilfeausschuss vom Juni dieses Jahres hervor .
Zu den finanziellen Restriktionen treten nach Auffassung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit ebenfalls gravierende konzeptionelle Defizite. Zwar sei das Erarbeiten eines neuen Rahmenkonzeptes für die Bremische Kinder- und Jungendförderung, an dem sich die Träger in vielen Gremien und Arbeitsgruppen beteiligten , positiv zu vermerken. Sehr zu bedauern sei aber, "dass unter Hinweis auf die Personalausstattung des Jugendamtes an der Fortentwicklung der entsprechenden Stadtteilkonzepte nicht mehr gearbeitet wurde", schreiben die Autoren im Positionspapier. Es sei aber "unerlässlich, die Erarbeitung der Stadtteilkonzepte parallel anzugehen".
Die Forderung nach einer engen Verzahnung einer konzeptionellen Neuausrichtung sowohl auf der Ebene der Rahmendefinitionen als auch auf der Ebene der jeweils angepassten stadtteilnahen Strukturen mit angemessenen finanziellen Förderkonditionen haben die Mitglieder des Kinder- und Jugendbündnisses in ihrem Positionspapier zu einem Forderungskatalog zusammengefasst, der an die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen gerichtet ist. "Für 2014/2015 sehen die Freien Träger der Jugendhilfe die Bremer Politik in der Pflicht:
- die Planungssicherheit für alle Einrichtungen und künftig auch für Angebote mit stadtzentralem Bezug herzustellen,
- mit einer auskömmlichen Sockelfinanzierung zu garantieren, dass in jedem Stadtteil Bremens Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit möglich sind,
- neue Förderrichtlinien vorzulegen, um für die Offene Kinder- und Jugendarbeit verlässliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards (Fachkräftegebot, Personalausstattung, Qualifizierung, Mindestlohn, Verkehrssicherung, Kinderschutz, Ehrenamt, standardisiertes Berichtswesen,..) zu sichern,
- die Stadtteilkonzepte zu aktualisieren und die Planungssicherheit bei den Freien Trägern bis zur Vorlage eines neuen und finanzierten Rahmenkonzeptes sicherzustellen mit der Maßgabe, die Teuerungsrate 2013 bis 2015 in allen Stadtteilen auszugleichen und für eine verbesserte Ausstattung der Stadtteile mit besonderem Förderbedarf bereits in 2015 zu sorgen,
- ein fortlaufendes Berichtswesen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit durch die Verwaltung sicherzustellen,
- die qualifizierte und regelmäßige Ermittlung und Deckung von Investitions- und Sanierungsbedarfen für den Betrieb der Jugendeinrichtungen vorzulegen,
- den Anteil der Mittel der Kinder- und Jugendhilfe für die Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung verbindlich festzulegen und
- federführend stadtweit gültige Kriterien für die sozialen Entwicklungsbedarfe in den Stadtteilen (z. B Sozialindikatorenindex) für alle Ressorts zu erarbeiten, um das gemeinsame Verständnis von Stadtentwicklung für unsere Kinder und Jugendlichen zu befördern.
Mit der Erfüllung dieser Forderungen wollen sich die Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit nicht hinhalten lassen . Sie wenden sich auch gegen eine Verschiebung von Ressourcen zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, solange, bis das Rahmenkonzept für die Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit verabschiedet wird. Jugendpolitik müsse künftig als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe betrieben werden, an deren finanzieller Ausstattung sich alle Ressorts beteiligen müssten. "Die Kinder- und Jugendförderung soll die Bildungs-, Verantwortungs-, Gemeinschafts- und Integrationspotenziale der Jugendarbeit zur Entfaltung bringen. Sie soll sich zu einem verlässlichen und kompetenten Partner für die Bildungs- und Kompetenzförderung junger Menschen entwickeln", fordern die Träger.