Meldeportal für Mitarbeitende
Mitarbeitende sehen oft als Erste, wenn im eigenen Unternehmen etwas falsch läuft. Wenn ein Verstoß im Unternehmen das öffentliche Interesse beeinträchtigt, sollten Mitarbeitende einen begründeten Verdacht melden (Wistleblower- bzw. Hinweisgeberrichtlinie). Wir sehen dies als Chance, die Leistung und Qualität unserer Arbeit zu verbessern (Werte und Visionen).
Eine Meldung erfolgt bestenfalls in der Einrichtung an die jeweilige Leitung oder an die beauftragte externe Firma PKF WMS Dr. Buschkühle PartG mbH: Tel. 0541/94422-600 oder info@pkf-wms.de. Die Meldung zur Aufklärung eines Verstoßes ist vertraulich und hat keine negativen Konsequenzen für die Person, die den Hinweis gibt. Möchte ein*e Hinweisgeber*in online und anonym einen Verstoß melden, funktioniert dies über diesen Link zur Online-Meldeplattform. Sie wird von einem externen Anbieter betreut.
Hinweis: Wer in guter Absicht einen vermeintlichen Verstoß meldet, der sich bei Überprüfung nicht bestätigt, hat nichts zu befürchten. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen können dagegen zu straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Welche Verstöße können gemeldet werden:
- Verstöße gegen Strafvorschriften nach deutschem Recht
- Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (Ordnungswidrigkeiten) in den Bereichen Arbeits- oder Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, Aufklärungs- und Auskunftspflichten, z. B. gegenüber Betriebsrat
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften (Bund/Land/EU), Regelungen und Vorgaben in den Bereichen, z. B. Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik, Qualitäts- und Sicherheitsstandard bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht