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Neue Hygienerichtlinie Gesundheitsamt

Pläne für die Pflege-Einrichtungen

Die 26. Coronaverordnung sollte einen Tag nach Präsentation in Kraft treten. Leider waren wichtige Details so schnell nicht zu klären. Wir bitten um Verständnis, dass die Einrichtungen der Caritas Bremen die avisierten Lockerungen erst umsetzen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Seniorin mit PflegekraftBesuchsbedingungen im Pflegeheim

Voraussetzung für bestimmte Lockerungen ist eine Impfquote unter den Bewohner*innen von 90%. Hierzu gehört, wer vollständigen Impfschutz genießt (2 Wochen nach der zweiten Impfdosis) oder die innerhalb der vergangenen 6 Monate von einer COVID-19-Erkrankung genesen. Wir melden nun die konkreten Quoten unserer Einrichtungen an das Gesundheitsamt, damit von dort das OK für die Umsetzung der neuen "COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung" gegeben wird.

Ebenfalls abzuwarten ist die für die Pflege-Einrichtungen handlungsleitende neue Hygiene-Richtlinie des Gesundheitsamtes. Diese konnte aufgrund des schnellen Inkrafttretens der 26. Coronaverordnung noch nicht verabschiedet werden.

Ziel ist, private Besuche zu erleichtern und die Möglichkeiten des Alltagslebens der Bewohner wieder zu erweitern. Dazu bieten wir vormittags und nachmittags Besuchs-Zeiträume an, zu denen Angehörige ohne Termin kommen können. Grenzen sind gesetzt in der tatsächlichen Öffnung des Hauses gegenüber externen Personen.

Dies soll bei einem Besuch im Haus, im Garten, bei Spaziergängen und Abholung gelten - vorausgesetzt, das Gesundheitsamt gibt grünes Licht:

  • Hygieneeinweisung (in bekannter Form) und Einhaltung der Hygieneregeln
  • Nachweis des vollen Impfschutzes (Zweite Impfdosis vor mehr als 14 Tagen) oder Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (Gültigkeit: 6 Monate). Wie dieser Nachweis aussieht, damit beschäftigt sich aktuell das Gesundheitsamt.
  • Für alle anderen Besucher*innen besteht eine Testpflicht. Der Test kann vor Ort durch uns oder von einem registrierten Testzentrum durch geschultes Personal durchgeführt werden. Selbsttests sind nicht möglich.
  • Wir bitten um Geduld, falls es aufgrund des Wegfalls der Termine durch Nachweise/Tests etc. zu Wartezeiten kommt.
  • Treffen auf dem Zimmern der jeweiligen Bewohner*in.
  • Bei Spaziergängen oder Ausflügen die Bewohner*in im Zimmer abholen und zurück begleiten.
  • Abstand von 1,5 m einhalten.
  • Vermeidung von Kontakt zu anderen Personen im Haus.
  • Tragen einer FFP-2 Maske während des gesamten Besuchs (also keine gemeinsamen Mahlzeiten, weiter keine Ausnahmen)
  • Beachtung der Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte, wobei geimpfte und genesene bei der Berechnung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden. Wir sind dankbar, wenn sich die Treffen bis auf Weiteres auf zwei Personen aus einem Haushalt beschränken. Prüfen Sie bitte gewissenhaft, ob Ihr Besuch der geltenden Gesetzeslage entspricht und bitten unsere Mitarbeitenden nicht um Klärung oder Ausnahmen.
  • Die Teilnahme an Gemeinschaftsaktionen ist leider weiter nicht möglich

Gemeinschaftsleben
Lockerungen sind möglich, wenn in einem Pflegeheim unter den Bewohner*innen eine Impfquote von mindestens 90% besteht. Mögliche Lockerungen sind etwa gemeinsame Mahlzeiten im Speisesaal und zentrale Gemeinschaftsaktionen. 

Interne Testungen

Mitarbeitende und Bewohner*innen, geimpft oder ohne Impfschutz) werden weiter regelmäßig getestet.

Unser Dank gilt den Angehörigen als verlässliche Partner in der Umsetzung der notwendigen Verhaltensregeln.

Autor/in:

  • Simone Lause
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