Die geplanten Bundesgesetze gefährden die Stabilität der Pflegeversorgung akut. Der durch das Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf zum sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine gravierende Streichung vor: Es entfiele die Verpflichtung zur vollständigen Refinanzierung von Tariflöhnen in den Vergütungsverhandlungen. Denn die bisherige gesetzliche Garantie, wonach die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden darf (§ 132a Abs. 4 SGB V), soll wegfallen. Eine analoge Verschlechterung droht im Zuge der anstehenden Reform der Sozialen Pflegeversicherung (§ 82c SGB XI).
Das bedeutet aus unserer Sicht:
Existenzrisiko für tariftreue Einrichtungen: Pflegedienste, die ihre Beschäftigten fair nach Tarif bezahlen, würden in Verhandlungen auf die harte Deckelung der Grundlohnrate verwiesen. Da Tarifabschlüsse diese regelmäßig übersteigen, drohen massive Defizite, Insolvenzen und die Schließung bewährter Pflegedienste.
Dramatischer Einbruch der pflegerischen Versorgung: Bereits heute sind freie Plätze in der ambulanten Pflege, der Tages- und Kurzzeitpflege sowie in Pflegeheimen in Bremen und Bremerhaven kaum zu finden. Fällt die Kostendeckung weg, müssen sich Anbieter aus der Versorgung zurückziehen müssen.
Abwertung des Pflegeberufs: Die sich mühsam im Aufbau befindliche Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe basiert auf einer fairen Entlohnung und transparenten Arbeitsbedingungen. Die faktische Entkopplung der Bezahlung von der Tarifautonomie dreht das Rad der Zeit zurück - und das mitten im demographischen Wandel, der dringend mehr Pflegekräfte erfordert.
Die Wohlfahrtsverbände fordern ein entschlossenes, unmissverständliches Handeln:
- Stopp der Streichung im SGB V: Das Land Bremen muss sich im Bundesrat und in den politischen Abstimmungen vehement dafür einsetzen, dass die Tarifrefinanzierung nach § 132a Abs. 4 SGB V unangetastet bleibt.
- Bestandsgarantie im SGB XI: Bei der anstehenden Pflegereform muss die vollständige Refinanzierung tarifgebundener Gehälter (§ 82c SGB XI) zwingend gesichert werden.
- Klarer Einsatz für Tariftreue: Tarifbindung ist das Fundament einer stabilen, zukunftssicheren Pflegeinfrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Zum Hintergrund:
Durch den unermüdlichen und partnerschaftlichen Einsatz der Bremer Wohlfahrtsverbände, den Kostenträgern sowie der Bremer Politik ist es 2017 gelungen, einen Tarifvertrag für Beschäftigte in der Altenpflege auf den Weg zu bringen. In den vergangenen Jahren konnte der wegweisende Tarifvertag für die Pflege in Bremen (TV PfliB) ausgeweitet werden: Auch viele privatgewerbliche Pflegeanbieter wenden den Tarifvertrag zumindest der Entgelthöhe nach an. Dies hat maßgeblich dazu beigetragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Fachkräfte im Bundesland zu halten. Vor dem Hintergrund des gravierenden Fachkräftemangels ist der TV PfliB somit eine grundlegende Säule der Versorgungssicherheit für Pflegedürftigen und deren Angehörigen im Land Bremen. Diese Allianz für gute Arbeit hat das Bundesland Bremen zu einem bundesweiten Vorbild für faire Bezahlung in der stationären und ambulanten Altenhilfe gemacht. Nun ist dieser Fortschritt durch gesetzliche Pläne der Bundesregierung in Gefahr.
Die Verbände stehen für einen kurzfristigen, strategischen Austausch bereit.
Statement der Wohlfahrtsverbände: "Die Einführung des TV PfliBs in Bremen war ein Meilenstein für die Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Bremen. Dass Wohlfahrt, Kassen und Politik hier an einem Strang gezogen haben, hat tausenden Pflegekräften eine verlässliche Perspektive geschenkt. Wenn der Bund diese Refinanzierung jetzt streicht, werden tariftreue Pflegedienste sehenden Auges in ein strukturelles Defizit gedrängt. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die pflegen und gepflegt werden!"
Pressekontakt & Rückfragen: Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Lande Bremen e.V.