Bei uns werden Sie fair bezahlt - und zwar nach festen Regeln, die sich am Markt orientieren.
Caritasverband Bremen e. V.
Unsere Gehälter und Arbeitsbedingungen werden gemeinsam von Mitarbeitenden und Arbeitgebern in einer Kommission besprochen und festgelegt - das nennt sich "Dritter Weg".
Es gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas. Sie regeln unter anderem Gehalt, Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, viele Extras wie Bildungsurlaub, freie Tage für besondere Anlässe oder spirituelle Auszeiten. Die AVR gelten zum Beispiel für alle, die in der Flüchtlingshilfe, Beratung oder Verwaltung arbeiten. Die Anpassungen erfolgen über eine bundesweite Kommission - in der Regel in Anlehnung an den TVöD
Unsere Pflege-Tochtergesellschaften
In unseren Pflegeeinrichtungen (Caritas Gepflegt in Bremen gGmbH & Caritas Gepflegt zu Hause gGmbH) gilt der Tarifvertrag Pflege Bremen. Es handelt sich um einen in Bremen für das gesamte Bundesland verhandelten Branchentarifvertrag. Darin ist alles geregelt: Arbeitszeiten, Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsdienste, Gehaltsgruppen, Sonderzahlungen und Urlaub. Der Tarif ist in Bremen der Maßstab für faire Pflegegehälter. Er wird regelmäßig mit der Gewerkschaft ver.di neu verhandelt.
Caritas-Erziehungshilfe gGmbH
Für Mitarbeitende in der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH gilt ein eigener Tarifvertrag - auch mit ver.di verhandelt - und dieser wird regelmäßig an den öffentlichen Dienst (TVöD) angepasst. Kurz gesagt: Faire Bezahlung, klare Regeln und gute Extras - dafür stehen wir.