Wo Menschen mit Behinderung arbeiten
Bestehender Arbeitsplatz
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis trotz Behinderung weiterzuführen ist eines der ersten Ziele. Bei einer Schwerbehinderung, also ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Weiterbeschäftigung zu prüfen und das Umfeld so zu gestalten, dass die Arbeit gut erledigt werden kann. Dabei kann er Unterstützung anfordern, zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit oder den Integrationsämtern. Beschäftigte mit einem GdB von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes durch die Behinderung droht.
Unterstützte Beschäftigung
"Erst platzieren, dann qualifizieren" ist der Grundsatz für die Unterstützte Beschäftigung. Dabei arbeiten die Betroffenen in Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt. Die Qualifizierung und Ausbildung für die Stelle beginnt direkt im Betrieb und wird durch einen persönlichen Coach bis zu drei Jahre begleitet. Das Angebot richtet sich vor allem an Schulabgänger oder an Erwachsene, die ihre Behinderung im Laufe des Lebens erworben haben. Es handelt sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis, Ansprechpartner sind hier die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter.
Adressen: www.integrationsaemter.de/kontakt
Inklusionsbetriebe
In Inklusionsbetrieben sind 30 bis 50 Prozent der Belegschaft Menschen mit einer Schwerbehinderung oder mit einer psychischen Behinderung. Es handelt sich um Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, und die Bezahlung orientiert sich an Tarifverträgen oder der ortsüblichen Vergütung. In Deutschland gibt es mehr als 900 Inklusionsbetriebe, oft in den Bereichen Büro, IT, Gastronomie, Hauswirtschaft, Landschaftspflege und Handel. Die Arbeitsplätze werden über reguläre Bewerbungsverfahren besetzt.
Infos: www.rehadat-adressen.de
Werkstätten und Tagesförderstätten
Wer durch die Schwere oder Ausprägung der Behinderung keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt findet, für den kann die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Alternative sein. Neben der Beschäftigung werden Weiterbildungen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung angeboten. Im besten Fall kann so der Sprung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft werden. Immer mehr Werkstätten führen zudem Außenarbeitsplätze in Unternehmen, die Beschäftigten sind aber über die Werkstatt angestellt und betreut. In Deutschland existieren über 800 anerkannte Werkstätten mit mehr als 300.000 Beschäftigten. Auskunft geben die Werkstätten selbst, die Agentur für Arbeit oder die Träger der Eingliederungshilfe.
Tagesförderstätten sind oft einer Werkstatt angegliedert und bieten Plätze für Menschen, die nicht in der Werkstatt betreut werden können, beispielsweise bei außerordentlich hohem Pflegebedarf. Die Tagesförderstätten dienen vor allem der sozialen Eingliederung.
Budget für Arbeit
Die 2018 eingeführte Maßnahme "Budget für Arbeit" erleichtert die Eingliederung von Beschäftigten aus Werkstätten (WfbM) oder von Menschen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt hätten, in den ersten Arbeitsmarkt. Die Anstellung erfolgt regulär und sozialversicherungspflichtig, die Bezahlung ist nach Tarif oder auf ortsüblichem Niveau. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent sowie Unterstützung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes. Die Beschäftigten werden begleitet, beispielsweise durch einen Jobcoach.
Ansprechpartner ist in der Regel das Sozialamt.
Selbstständigkeit
Wenn der Markt Chancen bietet, kann auch eine Selbstständigkeit ein Schritt in ein erfülltes Arbeitsleben sein. Jede Existenzgründerin und jeder Existenzgründer hat hierzulande die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Menschen mit Schwerbehinderung können über das Integrationsamt zudem von Darlehen und Zuschüssen für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, eine Arbeitsassistenz oder Weiterbildungen profitieren. Allerdings ist die Messlatte hier sehr hoch: Nur überzeugende Konzepte mit begründeter Aussicht auf Erfolg werden gefördert.