Private Pflege - mit Unterstützung
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Finanzielle Leistungen:
- Pflegegrad 1: Leistungen nach § 28a SGB XI + Gelder für Hilfsmittel + 125 Euro/Monat einsetzbarer Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 316 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 3: 545 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 4: 728 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege - Einen kostenlosen Pflegekurs
- Zuschuss für Hilfsmittel, z. B. Betteinlagen oder Einmalhandschuhe (Bis zu 40 €/Monat)
- Auszeiten: Verhinderungspflege sind Mittel, die zur Verfügung stehen, wenn Sie selbst Zeit für Erledigungen oder zur Erholung benötigen - einzulösen z. B. beim ambulanten Pflegedienst der Caritas "Gepflegt zu Hause gGmbH" (bis zu 1.612 Euro/Jahr).
- Urlaub: Kurzzeitpflege ist das Angebot, pflegebedürftige Angehörige während eines Urlaubs in einem Pflegeheim unterzubringen, z. B bei der Caritas (bis zu 1.612 Euro). In der Zeit bekommen sie die Hälfte Ihres Pflegegeldes dennoch ausbezahlt.
- Soziale Absicherung: Ab dem 1. Januar 2017 haben pflegende Angehörige Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge. Auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert sich.
- Freistellung vom Beruf: Wer pflegt und berufstätig ist kann bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen beantragen und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren.