Ambulanter Pflegedienst
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Finanzielle Leistungen:
- Pflegegrad 1: Leistungen nach § 28a SGB XI + Gelder für Hilfsmittel + 125 Euro/Monat einsetzbarer Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 689 Euro + Hilfsmittel + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro + Gelder für Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Zuschuss für Hilfsmittel, z. B. Betteinlagen oder Einmalhandschuhe (Bis zu 40 €/Monat)
- Auszeiten: Verhinderungspflege sind Mittel, die zur Verfügung stehen, wenn Sie selbst Zeit für Erledigungen oder zur Erholung benötigen - einzulösen z. B. beim ambulanten Pflegedienst der Caritas "Gepflegt zu Hause gGmbH" (bis zu 1.612 Euro/Jahr). Auch als zusätzliche Kurzzeitpflege möglich oder stundenweise
- Urlaub: Kurzzeitpflege ist das Angebot, pflegebedürftige Angehörige während eines Urlaubs in einem Pflegeheim unterzubringen, z. B bei der Caritas (bis zu 1.612 Euro). In der Zeit bekommen sie die Hälfte Ihres Pflegegeldes dennoch ausbezahlt.
Was erstattet die Krankenversicherung, wenn ein ambulanter Pflegedienst meine/n Angehörige/n zuhause pflegt?
- Medizinische Leistungen der sogenannten Behandlungspflege