Arbeitsbefreiung
Bei einmaligen Lebensereignissen ist es möglich, einen Tag frei zu bekommen - jeweils nach Absprache mit der zuständigen Leitungskraft. Zu diesen außergewöhnlichen Anlässen gehören z. B. die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder aber auch der Tod von engsten Verwandten.
Wichtig ist, dass das Ereignis für die Gestaltung des Dienstplans so bald wie möglich abgestimmt wird. Dazu bitte die zuständige Leitungskraft ansprechen.