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Kommentar Überschuldung

Rettungsschirm für die Schuldnerberatung

[Okt. 2012] - Auf dem Plakat der Aktionswoche Schuldnerberatung 2011 sieht man einen großen, stabilen Rettungsschirm über den notleidenden Banken ausgebreitet. Daneben ein löchriger, total ausgefranster, kleiner Schirm über einem privaten Schuldner, der im Regen stehen gelassen wird. Ist das Realität?

Porträt: Andreas MeiwesAndreas Meiwes

Leider ja, das Bild spiegelt nur allzu deutlich die Praxis wider. Allein in NRW sind ca. 1,6 Millionen Menschen überschuldet, die ihren Zahlungsverpflichtungen kaum oder gar nicht mehr nachkommen können. Schuldnerberatungsstellen erhalten Mittel vom Land, von den Kommunen und aus einem Sparkassenfonds. Trotzdem können sie häufig nur durch den Einsatz erheblicher Eigenmittel der Wohlfahrtsverbände weiterarbeiten. Die Kapazitäten reichen bei Weitem nicht aus, den sehr hohen Bedarf an notwendiger Schuldnerberatung zu befriedigen. Nur eine Minderheit der überschuldeten Haushalte (10 bis 15 Prozent) kann derzeit in einer Beratungsstelle betreut werden. Viel zu wenig und ein Skandal!

Die Schuldnerberatung ist ein wichtiger Grunddienst der sozialen Daseinsfürsorge, der sozialstaatlich garantiert sein sollte - und was haben wir?

Einen Flickenteppich von unzureichender und sehr unterschiedlicher Form der Finanzierung. Es macht für den Schuldner einen großen Unterschied, ob er Beratung in Aachen, Essen, Dortmund oder Köln sucht. Je nach Finanzierung bekommt er schnell oder nach langer Wartezeit eine Beratung.

Es gibt Unterschiede, welche Personengruppen beraten werden dürfen. Nicht in allen Kommunen wird beispielsweise die kostenlose Beratung von Erwerbstätigen refinanziert. Auch der Beratungsumfang kann aufgrund der Finanzierung sehr unterschiedlich sein. Es wird den Beratungsstellen zunehmend schwerer gemacht, nach den Bedürfnissen der Ratsuchenden zu beraten.

Es kann nicht sein, dass zukünftig die Beratung "nach den Bedürfnissen" der vertraglichen Ausgestaltung erfolgen muss. Es muss eine einheitliche, nachhaltige und bedarfsgerechte Schuldnerberatung geben, die es jedem Schuldner ermöglicht, die Beratung in Anspruch zu nehmen, die er benötigt.

Es ist ein offener Zugang zur Schuldnerberatung zu gewährleisten, so dass auch Personen, die durch ihre Überschuldung am Existenzminimum leben müssen, unabhängig von ihrem Einkommensstatus beraten werden können. Es kann nicht sein, dass z. B. ein erwerbstätiger Schuldner erst arbeitslos werden muss, um Sozialleistungen zu beziehen, damit er dann eine Beratung finanziert bekommt.

Plakat der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung 2011

Dass die Beratung überschuldeter Menschen eine notwendige und sinnvolle Hilfe ist, ist in unserer Gesellschaft wohl unumstritten, aber Schuldnerberatung lohnt sich auch finanziell. Jeder investierte Euro spart allein an Sozialabgaben zwei Euro ein. Schuldnerberatung lohnt sich auch langfristig, wenn neben einer einheitlichen gesetzlichen Anspruchsregelung auch eine einheitliche auskömmliche Finanzierung erfolgt (zwei Schuldnerberatungsfachkräfte auf 50 000 Einwohner).

Die Landesregierung hat sich als ein wichtiges Ziel "Prävention" auf die Fahne geschrieben. Dieser präventive Ansatz ist im Bereich der Schuldnerberatung besonders wichtig und muss schon frühzeitig in den Bildungssystemen eingebaut werden. Hier gilt es, die Schuldnerberatung in ein Gesamtkonzept einzubeziehen und gezielt Präventionsfachkräfte zu fördern.

Es ist an der Zeit, für die Schuldnerberatung einen Rettungsschirm zu installieren. Er wäre automatisch ein Rettungsschirm für überschuldete Haushalte. Der wäre nicht nur sozial sinnvoll, sondern auch volkswirtschaftlich notwendig!

Autor/in:

  • Andreas Meiwes
Quelle: caritas-nrw.de
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