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Nachricht Bundesteilhabegesetz

Etikettenschwindel

[Jul. 2016] - Es hört sich gut an. Modern in Worten und der UN-Behindertenrechtskonvention in der Sprache angepasst, kommt der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes daher, das nach der Beratung im Bundeskabinett nun in den Bundestag geht. Derweil entlarvten die Praktiker der Caritas-Behindertenhilfe viele Regelungen als "Etikettenschwindel".

Mann mit Behinderung mit Begleiter in Werkstatt f. MmBKNA / Oppitz

Sie sehen als Folge einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand sowohl in den eigenen Einrichtungen wie auch bei den Landschaftsverbänden als Kostenträgern. Diese Kosten müssen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen, deren Leben das Gesetz eigentlich verbessern soll, wieder eingespart werden. Denn mehr Geld im System ist nicht vorgesehen.

Dr. Thomas Bröcheler, Direktor in Haus Hall in Gescher und Vorsitzender der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft (DiAG) Behindertenhilfe, im Bistum Münster forderte deshalb die Mitgliederversammlung der DiAG dazu auf, in den nächsten Monaten auf die Politik zuzugehen und die praktischen Folgen aufzuzeigen.

"Wenn wir künftig Mietverträge mit schwer geistig behinderten Menschen schließen müssen, was hat der Bewohner davon?", fragte Bröcheler. Mehr eigene Entscheidungsmöglichkeiten und Selbstständigkeit sind das erklärte Ziel des neuen Gesetzes. Die "existenzsichernden Leistungen" wie Wohnen und Verpflegung sollen dazu getrennt werden von der Betreuung, den "Fachleistungen der Eingliederungshilfe". Insbesondere daran entzündet sich die Kritik der Caritas. "Das verbessert gerade nicht die angestrebte Teilhabe", erklärte Volker Supe, Referatsleiter Behindertenhilfe im Diözesan-Caritasverband Münster.

Problematisch ist aus seiner Sicht vor allem auch im Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) die ebenfalls vorgesehene Trennung zwischen Assistenz und Pflege. Für Ersteres muss der Landschaftsverband zahlen, für die Pflege dagegen die Pflegekasse. "Diese Aufteilung wird dem Bedürfnis der behinderten Menschen nicht gerecht", so Supe. Ebenso wenig entspreche es dem Alltag, die Leistungen aufzuteilen zwischen Fachkräften und Nicht-Fachkräften. Zudem sei zu befürchten, dass es hier zum Streit zwischen den Kostenträgern kommen werde.

Ziel: Kostenbegrenzung

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Kostenbegrenzung. Angesichts stark steigender Zahlen behinderter Menschen wachsen die Kosten stark - beim LWL allein um 115 bis 120 Millionen Euro pro Jahr auf aktuell 2,4 Millarden Euro. Für die Kostenreduzierung trotz Mehraufwand sieht Thomas Bröcheler mehrere Hintertüren im Gesetzentwurf geöffnet: Die Vergütung soll sich künftig am unteren Drittel der Leistungsanbieter orientieren. Da werde es schwierig mit der gleichzeitig gewünschten Tariftreue. Diese Regel werde zu Lohndumping führen.

Viele weitere "Knackpunkte" des Gesetzentwurfs wurden in der Versammlung diskutiert. Die DiAG hatte dazu als Vertreterin des Landschaftsverbandes  Dr. Christel Schrage eingeladen. Sie erklärte den Grundgedanken, der das Gesetz durchziehe. Behinderung solle künftig als Folge von Barrieren gesehen werden, die die Gesellschaft aufbaue, und nicht als persönliches Defizit. Sie versprach, dass der LWL in der Umsetzung auch künftig keinen Menschen mit Behinderung ausschließen werde, auch wenn er Leistungen künftig nur noch auf Antrag erhalten könne. Derzeit kümmere sich der LWL schon um ihn, wenn er nur Kenntnis von einer Behinderung habe. Fehle der Antrag, werde man den Klienten auffordern und darin unterstützen, ihn zu stellen.

"Viel Unsicherheit" zu erwarten

Als positiv wertete Schrage, dass der Entwurf ein Budget für Arbeit aufnehme, um die behinderten Menschen möglichst in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Dies habe der LWL bereits erfolgreich erprobt. Durch ein Teilhabe- und Gesamtplanverfahren solle die Unterstützung künftig "passgenau, sparsam und wirtschaftlich" sein.

Dass eine allerdings eher kleinere Gruppe von behinderten Menschen Vorteile von dem neuen Gesetz haben könnte, sah auch Thomas Bröcheler, "allerdings nicht die große Menge der von uns betreuten Bewohner". Für die erwartet er "viel Unsicherheit". Selbst die geplanten höheren Einkommens- und Vermögensgrenzen, ab denen die Bewohner selbst zu den Kosten beitragen müssten, würden wohl deutlich weniger behinderte Menschen entlasten, als es scheine. Denn sobald sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssten, gälten weiterhin die bisherigen geringen Sätze.

cpm



Weitere Beiträge zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-nrw.de
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