Kosten
Sollte nachweislich nicht ausreichend Geld vorhanden sein, unterstützt das Amt für Soziale Dienste nach Prüfung der Sachlage den Besuch der Tagespflege. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Tagespflegen sind im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (§ 45 b des Sozialgesetzbuches XI) anerkannt. Die Pflegekasse stellt Gelder für die Betreuung von Demenzkranken zur Verfügung.