Häufige Fragen zur ambulanten Pflege
Das ist abhängig von der jeweiligen Pflegebedürftigkeit und von Ihren persönlichen Wünschen. Wir beraten Sie und schließen mit Ihnen ggf. einen Pflegevertrag ab, der alles regelt. Mit dem Vertrag wird ein Angebot für die benötigten und vereinbarten Leistungen erstellt. Diese Leistungen können ggf. jederzeit an eine veränderte Situationen angepasst werden.
Es gibt ein Begutachtungsverfahren, das folgende Kriterien berücksichtigt:
Zur Finanzierung stehen verschiedene Budgets zur Verfügung:
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Reichen diese Mittel und das Privatvermögen nicht aus, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII.
Bei der Inanspruchnahme der verschiedenen Pflege-Budgets beraten wir Sie und verhandeln mit der Pflege- oder Krankenkasse.
Reichen die Budgets und Ihr Vermögen nicht aus, muss ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden. Unsere Mitarbeitenden geben Ihnen hierzu die nötigen Adressen und Telefonnummern. Mit dem Amt sind telefonische Terminvereinbarungen empfehlenswert. Auch in diesem Fall sind wir Ihnen behilflich.
Wenn der Patient oder seine Angehörigen es wünschen, per sofortiger schriftlicher Kündigung. Dieses kann der Fall sein, weil sich der Zustand verbessert hat, so dass keine Pflege mehr notwendig ist beziehungsweise weil sich der Zustand verschlechtert hat und ein stationärer Aufenthalt nötig ist.